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Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Wer aus einem Bundesland kommt, dass viele Einstellungstermine im Jahr hat (z.B. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) hat unter Umständen Probleme, weil das Speyersemester nicht genau zur Station passt. Bei diesen Bundesländern ist das Problem bekannt und steht einem Speyersemester jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. Bei der Universität Speyer gibt es zudem eine Liste mit Anwaltskanzleien, die kein Problem damit haben, dass man einen Monat bei ihnen arbeitet, dann drei Monate nach Speyer verschwindet und anschließend die Tätigkeit in der Kanzlei wieder aufnimmt. In der Vergangenheit gab es da (wohl) gehäuft Probleme.

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